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Nicht-Thailändischen Staatsbürgern ist es erlaubt bis zu, aber nicht mehr als 49% der gesamten Condominium Einheiten (Wohnungen) zu erwerben. In Wohnanlagen, in denen bereits 49% der Wohnungen von nicht-thailändischen Staatsbürgern erworben wurden, besteht die Möglichkeit diese für 30 Jahre zu pachten (Leasehold).
Ausländer können eine Eigentumswohnung uneingeschränkt in ihrem eigenen Namen besitzen. Das Eigentum an Eigentumswohnungen lässt sich am besten anhand eines Beispiels erklären: Angenommen, es gibt ein Projekt mit 100 zum Verkauf stehenden Einheiten.
In diesem Beispiel können 49 der gesamten Einheiten in diesem Gebäude (oder 49 % der gesamten verkaufbaren Fläche) uneingeschränkt von ausländischen Staatsangehörigen in ihrem eigenen Namen besessen werden. Die Eigentumstitel dieser 49 Einheiten werden als "Freehold" oder "Foreign Quota" bezeichnet.
Dies bedeutet, dass 51 Einheiten im Gebäude verbleiben (oder 51 % der gesamten verkaufbaren Fläche). Die uneingeschränkten Eigentumsrechte an diesen Einheiten sind thailändischen Staatsangehörigen vorbehalten und werden allgemein als "Thai Quota" bezeichnet.
Nachdem Sie die passende Immobilie gefunden haben, müssen Sie diese Schritte befolgen:
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Thailand bietet verschiedene Visumtypen an, wie beispielsweise ein Ehegattenvisum, Rentnervisum, Studentenvisum und Elite-Visum - um nur einige Optionen zu nennen. Jedes Visum hat unterschiedliche Anforderungen, aber sie sind in der Regel leicht zu erhalten.